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elektronischer Rechtsverkehr/ elektronische Kostenmarke

Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.


Hinweise zu der seit dem 01.07.2020 in Niedersachsen zugelassenen elektronischen Kostenmarke stellt die Internetseite des Landesjustizportals zur Verfügung.

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