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Zuständigkeit des Amtsgerichts Springe

Beim Amtsgericht Springe sind z.Z. 4 Richter/Innen, 5 Rechtspfleger/Innen, 11 Beamte/Beamtinnen bzw. Angestellte in Serviceeinheiten, 2 Gerichtsvollzieher/Innen und 3 Justizwachtmeister bzw. Justizhelferinnen beschäftigt.

Von diesen werden folgende Sachgebiete bearbeitet:

  • Betreuungs- bzw. Vormundschaftssachen
    Adoptionssachen
    Betreuungssachen
    Pflegschaftssachen
  • Familiensachen
    Elterliche Sorge
    Ehescheidung
    Ehewohnung und Hausrat
    Kindschaftssachen
    Umgangsregelungen
    Güterrecht
    Versorgungsausgleich
    Unterhalt
  • Grundbuchsachen
    Eigentumswechsel
    Grundschulden und Hypotheken
    Auflassungsvormerkungen
    Erbbaurechte
    Wohnungseigentum
    Dienstbarkeiten
    Erteilung von Blattabschriften
  • Nachlasssachen
    Testamentsverwahrung und -eröffnung
    Erbscheinserteilung
    Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben
    Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Hinterlegungssachen
    Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen
  • Zwangsversteigerung und -verwaltung
    bzgl. Gundbesitz
  • Zivilprozesssachen
    Schadensersatzansprüche
    Kaufrecht
    Urkunds-, Wechsel- und Scheckprozesse
    Nachbarschaftsstreitigkeiten
    Beweissicherungsverfahren
    Vertragsstreitigkeiten
    Verkehrsunfallsachen
    Miete für Wohnraum
  • Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
  • Wohnungseigentumsverfahren
    Wirksamkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Landwirtschaftssachen
  • Rechtsantragstelle
    Aufnahme von Anträgen und Klagen
  • Beratungshilfe
    Erteilung von Beratungshilfescheinen zur anwaltlichen Beratung (weiter siehe unten)
  • Zwangsvollstreckung
    Gehaltspfändungen
    Kontopfändungen
    Räumungsschutz

    Die aufgeführten Tätigkeiten sind beispielhaft und nicht vollständig.

Für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Hameln
für Registereintragungen das Amtsgericht Hanover und
für Mahnsachen das Amtsgericht Uelzen zuständig.


Weitere Informationen finden Sie im Landesjustizportal. Dort finden Sie unter "Gerichte und Staatsanwaltschaften" - "Welches Gericht ist örtlich zuständig" durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auch eine Angabe, welches Gericht für Ihren Wohnort örtlich zuständig ist.


Einzelheiten zur Beratungshilfe:

  • Zuständig für die Bewilligung von Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/ die Antragsteller/in seinen/ ihren Wohnsitz hat.
  • Der Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheins ist kostenlos.
  • Der Antrag kann innerhalb der Sprechzeiten ohne vorherige Terminabsprache gestellt werden.
  • Zur Antragstellung bringen Sie bitte grundsätzlich folgende Unterlagen mit:


  • Ausweisdokument
  • Kontoauszüge mindestens der letzten vier Wochen
  • aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid des JobCenters usw.)
  • Nachweise zu sämtlichen monatlichen Ausgaben (z. B. Miete, Unterhaltsleistungen, Darlehen usw.)
  • Unterlagen, die den Antrag begründen bzw. die sich auf die Angelegenheit beziehen, für die Beratungshilfe beantragt werden soll.




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